Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Welche Papiere brauche ich beim Tuning?

Wer an seinem Motorrad Veränderungen jedweder Form vornimmt, sollte genau wissen, was er oder sie tut – denn: Bei einer Verkehrskontrolle oder spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung kann es böse Überraschungen geben. Neben der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) müssen Custom-Bike-Freunde in der Regel noch weitere Papiere mit sich führen, ansonsten erlischt unter Umständen auch die ABE.

Für die meisten Teile, die du in irgendwelchen Bastlershops kaufen kannst, genügen die in der Regel beim Kauf mitgelieferten Teilegutachten oder EG-Typgenehmigungen (du weißt schon, die Teile mit den “E-Nummern”). Auch bei solchen Umbauten muss der ordnungsgemäße Verbau von einem sachkundigen Experten überprüft und in die ABE eingetragen werden. Liegt einem gekauften Teil ein eigene ABE für genau deinen Fahrzeugtyp vor, muss der Anbau nicht noch einmal kontrolliert werden.

Sobald bei deinem Umbau aber das Schweißgerät zum Einsatz kommt oder du anderweitig individuelle Veränderungen vornimmst, reicht das noch nicht. Hier brauchst du eine Einzelabnahme von einer staatlich anerkannten Prüforganisation – die bekanntesten sind der TÜV und die DEKRA.

Mehr zum Thema Teilegutachten und Betriebserlaubnis könnt ihr hier nachlesen.

Papiere und Bußgelder

Und weil’s so gut passt: Stimmt mit den Papieren etwas nicht, drohen dir unter Umständen die folgenden Strafen:

Vergehendrohendes BußgeldPunkte
Bauartgenehmigung oder ABE wird nicht mitgeführt10 €keine
Fahren ohne Führerschein50 €keine
Fahren ohne Führerschein – mit Beeinträchtigung der Umwelt90 €keine
Fahren ohne Führerschein – mit Beeinträchtigung der allgemeinen Verkehrssicherheit90 €1
Belästigung durch Lärm oder Abgas10 €keine
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis50 €keine
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis – mit Beeinträchtigung der allgemeinen Verkehrssicherheit90 €1
Fahrzeugabmessungen verstoßen gegen die vorgeschriebenen Dimensionen60 €1